Neues aus Zwickau
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Prozessbericht
1. Prozesstag
Am ersten Prozesstag waren anwesend:
Der Richter, die Staatsanwältin, Brigittes Anwalt, Brigitte, die Gerichtsdienerin, 11 Zeugen, und über 20 Besucher.
Aus den 11 Zeugen wurden gehört Helmut Trowitzsch, Karin Trowitzsch und Veronika Schulz.
Unter den Besuchern waren neben Leuten aus der Elim Zwickau auch etwa 6 Unabhängige.
Vor Eintritt in den Gerichtssaal sprach mich Herr Helmut Trowitzsch an:
Helmut Trowitzsch (HT): »Sind Sie Herr Hellenkamp.«
Ich: »Ja.«
HT: »Ich habe Ihnen nicht auf Ihre Briefe geantwortet wegen pastoraler Aufgaben und aus seelsorglichen Gründen.«
Ich: »Es gab doch keine Seelsorge von Ihnen zu Brigitte.«
Karin Trowitsch: »Sie wollte doch keine.«
Ich: »Also hat es auch keine gegeben.«
HT: »Wie sehen Sie das denn?«
Ich: »Ich denke, dass Sie eine Beziehung zu Brigitte hatten.«
HT schweigt.
Ich: »Sonst wären wir doch nicht hier. Pastor ist zwar ein offizieller Titel in Deutschland. Bis gestern abend hätten Sie dieses hier verhindern können. Heute sind Sie hier als ein Vertreter Satans.«
Wir traten ein.
Zuerst las die Staatsanwältin die Anklageschrift vor. Dann befragte der Richter die Brigitte zu allen Punkten, ob diese zuträfen. Brigitte gestand die meisten der Anklagepunkte.
Der Richter hinterfragte auch die Hintergründe. Dadurch konnte auch jeder Anwesende sich ein Bild vom gesamten Vorgang machen.
Zu diesem gehören: Brigittes Aufnahme in die Gemeinde, die Beziehung zwischen Helmut Trowitzsch und Brigitte, der Rauswurf, das Hausverbot, die Aktionen von Brigitte nach dem Hausverbot.
Gefragt nach ihren Motiven, schilderte Brigitte ihre große Enttäuschung. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen ihr und Helmut Trowitzsch zitierte sie dessen früheren Ausspruch: »Für dich bin ich doch kein richtiger Mann, sondern ein Waschlappen.«
Sie sei 2 Jahre lang bei Trowitsch ein- und ausgegangen, habe einen Gemeindeschlüssel gehabt. Die Freundschaft zwischen ihr und HT habe am 31.12.2006 geendet. Jahn Beyer hätte ihr die Verbote erteilt. Als sie fragte, worum es konkret gehe, sagte ihr Jahn Beyer. »Frag Trowitzsch!«
Schließlich habe ihr HT mit traurigem Blick das Hausverbot übergeben. »Ich hatte ein Verhältnis mit HT.« Dies hätte Mitte 2006 begonnen.
Der Richter fragte, ob sie Zärtlichkeiten ausgetauscht hätten. Brigitte schilderte, dass sie öfters noch zusammen im Auto sitzen geblieben wären und lange Telefonate geführt hätten. Brigitte zitierte HT's Ausspruch: »Wir haben es beide nicht geschafft, von einander zu lassen.«
Durch Brigitte weitreichende Geständigkeit hat der Richter bald verfügt, dass 8 der 11 geladenen Zeugen von ihrer Zeugenpflicht enthoben sind, und nach Hause gehen, oder sich in Zuschauerbänke begeben konnten.
Alle Zeugen wurden vom Richter über die Wahrheitspflicht belehrt.
HT wurde in den Zeugenstand gerufen.
Er erklärte, dass die Annäherungen von Brigitte erzwungen gewesen seien. Dass Brigitte ihn des Ehebruchs anschuldigt, dass das Hausverbot in der Leiterschaft abgesprochen worden sei, dass er nicht wisse, ob er Brigitte allein nach Hause gefahren hätte. Erst behauptete er, das er Brigitte nur einmal allein nach Hause gefahren habe und dann gestand er ein, das es mehrmals war.
Das Gericht ließ die Äußerung von HT, Brigitte hätte ihn des Ehebruchs angeschuldigt, fallen.
In der weiteren Zeugenvernahme von HT stellte sich durch Nachfragen des Richters und des Anwaltes heraus, dass gewisse Punkte aus den Anzeigen, nicht haltbar waren.
So hieß es z.B., Brigitte hätte HT bei einer Veranstaltung in der Stadthalle geschlagen. Die Befragung ergab aber, dass das nur ein Fingertipsen auf den Rücken war.
Als Brigitte vor der Einfahrt des Tores zur Gemeinde stand, musste HT einräumen, dass sie wohl nicht sofort auf sein Hupen reagiert habe (er wollte mit dem Auto hinein), weil sie sich im Gespräch mit anderen befand.
Gefragt, woher er denn wisse, dass die Sex-Emails von Brigitte seien, konnte HT das nicht beantworten. HT hatte keine Belege für die Urheberschaft von Brigitte.
Brigitte fügte hinzu, das sie zu dem Zeitpunkt kein Internet hatte und in einem Jugendzentrum im Internet - Café war - also gewisse Seiten gar nicht aufrufen konnte.
HT sprach aus von Berührungsversuchen an seinem Bauch. Brigitte habe gesagt, du bist aber dick geworden. HT hat die Anzeige dazu initiiert. Brigitte sagte, das HT sich nie gegen Berührungen gewehrt hatte.
Aus dem Sturmklingeln, wie es in der Anklage geheißen hatte, wurde 15 Minuten klingeln immer wieder.
Woher HT wisse, dass die nächtlichen Anrufe von Brigitte gewesen seien, konnte er nicht antworten.
Aus dem auf das Auto treten, wurde eine Schlagen mit der Faust ans Fenster. Habe es denn Schäden am Fahrzeug gegeben? HT verneinte.
Ohne Nachweis blieb auch die Behauptung von Trowitzsch, Brigitte habe Sexwerbung in den Briefkasten von Trowitzsch eingeworfen. HT behauptete dazu vor Gericht: »Wir haben Brigitte nicht dabei gesehen. Die Sexwerbung kann nur von Brigitte gewesen sein.«
HT wurde weiter gefragt:
»Welche Aktivitäten konnten Sie aufgrund der Aktionen von Brigitte nicht unternehmen?«
HT: »Keine. Wir konnten tun, was wir wollten.«
»Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben Sie erlitten?«
HT: »Keine, bis auf einen Kratzer.«
»Hatten Sie auch Schmerzen?«
HT: »Nein.«
Noch im Zeugenstand erklärte HT im Zeugenstand: »Da ist noch diese Internetseite von Jörg Hellenkamp.«
Richter: »Das ist hier nicht Gegenstand.«
HT wirkte vor der Mittagspause sehr angespannt. Erst danach hatte er sich wieder gefangen.
»War es so oder war es nicht so?«, hieß es bei mehreren Fragen an HT.
HT: »Ich glaube, das es so war, Herr Richter.«
So endete die Vernehmung von HT.
Karin Trowitzsch (KT) wurde in den Zeugenstand gerufen.
Sie wurde gefragt, wie sie denn darauf komme, dass Anrufweiterleitungen, die bei ihnen ankamen, von Brigitte veranlasst worden seien.
KT: »Wie auch immer. Es war naheliegend, dass es nur Brigitte sein konnte. Wir hatten den EINDRUCK, dass es Brigitte war.«
»Hat Brigitte sie am Einsteigen gehindert?«
KT nach mehrmaligen Fragen des Richters und des Anwaltes: »Ich kann nur dann einsteigen, wenn mein Mann ins Auto steigt.«
Veronika Schulz (VS) wurde in den Zeugenstand gerufen.
Es ging um einen Vorgang, bei dem sich Brigitte auf der Motorhaube von HT liegend, an einen Scheibenwischer geklammert haben soll.
Die Befragung von VS ergab, dass sie nicht ausschließen konnte, dass Brigitte erst durch das Hinzutreten und Schubsen durch sie selbst (VS) in diese Position gekommen war.
VS: »Die kann man wegtragen, die ist leicht wie eine Feder.«
Der Richter schloss die Zeugenvernehmung.
8 Anklagepunkte gegen Brigitte ließ er fallen.
Der Prozess wurde vertagt auf den 18.4.2008.
2. Prozesstag
Im Unterschied zum ersten Prozesstag waren Helmut und Karin Trowitzsch nicht anwesend. Ich konnte 16 Zuschauer zählen.
Die Staatsanwältin fragte Brigitte, ob es inzwischen weitere Kontakte zur Gemeinde gegeben habe. Es stellte sich dabei heraus, das nach der 1. Verhandlung klägerseitig noch mal Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen wurde und ein Satz von Brigitte dort mitgeteilt wurde, nicht aber der Rest der Umstände. So liegt nahe, dass sie versucht hatten, das Urteil zu beeinflussen.
Der Anwalt von Brigitte las ein Mail von Brigitte vor, in der sie ihm eine Begegnung schilderte, die am Wochenende im Chapter Zwickau stattgefunden hatte. Dort war Brigitte anwesend und auch HT. Brigitte wollte gehen, aber zwei Mitarbeiterinnen des Chapter bestärkten sie zu bleiben. HT ging während der Veranstaltung ans Mikro und sagte vor allen, an Brigitte gewandt:
»Ich will dir sagen, das ich keinen Groll und keine Bitterkeit gegen dich hege und das ich dir vergebe.« Brigitte: »Und trotzdem sehen wir uns am 18.4. vor Gericht wieder, lieber Helmut.«
Der Richter schloss die Beweisaufnahme ab.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung.
Der Anwalt von Brigitte hielt sein Plädoyer.
Er teilte mit, dass es keine neue Anzeigen seit dem letzten Prozesstag gegeben haben. Brigitte habe keine Auflagen Zwickau zu verlassen. Sie hat keine Ausweichmöglichkeiten, um Leute aus der Gemeinde in Zwickau zu treffen. Ihre Bewegungsfreiheit müsse gewährleistet sein. Ein in der DDR noch gängiger Paragraph, nach dem man sich von ganzen Ortschaften fernzuhalten habe, sei nicht mehr existent. Diese Zeiten seien vorbei.
Der Anwalt fuhr fort, dass man vor Gericht leider nicht überprüft habe, ob das Hausverbot überhaupt von Berechtigten ausgesprochen worden sei.
Brigittes Einlassung nannte er im Gegensatz zur Staatsanwältin ein Vollgeständnis.
Brigitte werde auch durch andere provoziert.
Er richtete sich dann an Brigitte und sagte: »Diese Gemeinde will Sie eliminieren (=auslöschen).«
Damit belehrte er Brigitte über ihre künftigen Verhaltensweisen, dass sie den Leute aus der Gemeinde und den Trowitzsch aus dem Weg gehen solle. Am besten solle sie sich woanders eine Arbeit suchen.
Der Richter ordnete eine kurze Pause an.
Brigitte wurde verurteilt zu 8 Monaten auf Bewährung und 200 Arbeitsstunden. Dazu muss sie die Prozesskosten tragen.
Der Richter belehrte Brigitte in seiner Urteilsbegründung umfassend. Er legte ihr Vergebungsbereitschaft gegenüber der Gemeinde nahe. Es sei auch nicht leicht gewesen am Kreuz zu sprechen: »Vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.«
Auch müsse das Urteil in einem rechten Verhältnis stehen. Er führte ein Beispiel an: der jugendliche Mörder bekommt eine Strafe von 4,5 Jahren, und kommt nach der Hälfte der Zeit wieder heraus.
Ebenfalls die Aussetzung zur Bewährung sei angemessen, weil Brigitte nichts im Vorstrafenregister habe, und es üblich sei, Ersttätern Bewährungsstrafen zukommen zu lassen.
Ende des Prozessberichts.
Noch ein paar persönliche Worte zum Schluss:
Brigitte ist nun in einer komplizierten Situation. Zwickau ist klein. Es ist nicht leicht, Menschen aus der Gemeinde dort aus dem Weg zu gehen. Allein auf dem Weg zum Café und zum Auto am ersten Prozesstag, begegneten wir immer wieder diesen Leuten.
Brigitte hat sich mit ihren Aktionen (vor allem Nachstellung) schuldig gemacht vor weltlichem Gericht.
Das Gericht hat nicht über die Frage entschieden, ob es ein Verhältnis zwischen Brigitte und Helmut Trowitzsch gegeben hat. Der Richter und auch die Staatsanwältin haben Brigitte ihre Enttäuschung durchaus zugestanden, nicht aber die Menge und die lange Fortsetzung ihrer Nachstellungen.
Das Gericht hat nicht und konnte auch nicht entscheiden über die nach biblischem Gebot gegebene Verwerflichkeit des Anstrengens eines solchen Verfahrens gegen eine Christin.
Psychische Krankheit, die man Brigitte von Gemeindeseite unterstellte, war nie Gegenstand des Prozesses. Die wurde erst gar nicht in Erwägung gezogen. Karin B. und Isolde W. waren sogar in der Weiterbildungsstätte Brigittes aufgetreten, und hatten die Einweisung von Brigitte verlangt. Zudem verbreiteten sie ihre Überzeugung wohl auch bei anderen Christen. Helmut Trowitzsch hatte ein Schreiben ans Gesundheitsamt gerichtet, und dort Brigittes Einweisung gefordert, andernfalls mit polizeilicher Anzeige gedroht.
Dass diese Unterstellung völlig abwegig ist, wurde mir auch von einer Frau vom Gesundheitsamt bestätigt, mit der Brigitte in Kontakt steht, und die den Prozess auch an beiden Tagen beobachtet hatte.
Brigitte hat ihre Vergehen eingestanden. Sie war dabei auch angetrieben von Gerechtigkeitssinn.
Manche der Dinge hätte sie wirklich besser sein lassen. Andere lassen sich nachvollziehen.
Die besondere Zuwendung, die sie über lange Zeit von Helmut Trowitzsch erhalten hatte, war ihr jäh abgeschnitten worden. Stattdessen hatte man sie mit Ablehnung und Hass übersät.
Auch sie ist in jeder Hinsicht eine Verfolgte. Verfolgt von Menschen, die sich Christen nennen.
Es ist gut für Brigitte, dass sie selbst sich auch wehren kann. Ein anderer Mensch wäre vielleicht noch viel stärker unter den Belastungen zusammengesunken und gänzlich zerbrochen.
Die Konsequenzen, die Helmut Trowitzsch einmal wird zu gewärtigen haben, fallen nicht durch weltlichen Richterspruch auf ihn. Merken wir uns seinen Namen zur Warnung, was passieren kann, wenn man in Kontakt kommt mit einer Gemeinschaft, deren Repräsentanten sich Christen nennen, es ihrem Handeln nach aber nicht sind.
Nachtrag:
Der zweite Prozess war von einem Mitglied der Elim Zwickau allein initiiert worden. Auf Anraten ihres Verteidigers gab Brigitte die Anschuldigungen im Sinne der Anklägerin zu. Das wurde von Gericht und Staatsanwaltschaft honoriert: die Bewährungszeit wurde auf insgesamt zehn Monate erhöht. und das Gericht entschied, dass der dritte bevorstehende Prozess, der wiederum von Helmut Trowitzsch angestrebt worden war, nun gänzlich entfällt.
Brigittes Prozesskostenbescheid ist im November 2008 eingetroffen. Er beläuft sich auf1969,78 Euro und war binnen zweier Wochen fällig,. Ratenzahlung konnte vereinbart werden.
Brigitte bekankt sich bei allen, die sie mit einer Spende zur Tilgung der Prozesskosten unterstützt haben. Dabei sind seit November 2008 in der Summe Euro 390,78 eingegangen.